Eleos Compliance hat eine Benachrichtigung von Beamten des MITC erhalten, in der mitgeteilt wird, dass an einer Änderung der Entscheidung des GKRCH der Republik Usbekistan Nr. 256 vom 11.07.2011 gearbeitet wird, um die Liste der auf usbekischem Territorium zugelassenen Kurzstreckengeräte zu erweitern.
Die Änderung wird voraussichtlich Ende Januar veröffentlicht und enthält alle Einzelheiten zu den Änderungen.
Sollten Sie in der Zwischenzeit Fragen zu bevorstehenden Änderungen haben, zögern Sie bitte nicht, uns diese mitzuteilen.
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Eleos Compliance ist ein nachhaltiges, wertebasiertes Unternehmen, das umfangreiche Erfahrung im Bereich der drahtlosen Homologation mit hervorragendem Projektmanagement verbindet.
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