Die pakistanische Telekommunikationsbehörde (PTA) hat Anfang des Jahres einen neuen Entwurf der technischen Normungsvorschriften für die Typgenehmigung 2021 genehmigt, dessen Veröffentlichung im Staatsanzeiger noch aussteht.
Die neue technische Verordnung enthält eine aktualisierte Ausnahmeliste, wobei zwei der folgenden Gerätekategorien aus der Liste gestrichen wurden, was die Hersteller dazu verpflichtet, nach der Veröffentlichung eine obligatorische Typgenehmigung für jede der Kategorien einzuholen:
1. Tablet-PC mit reiner WLAN-Funktionalität (nicht SIM-basierte Geräte);
2. Smartwatches nur mit Bluetooth/WLAN-Funktionalität (ohne Sim- oder Tracking-Funktionen).
Zu den weiteren wesentlichen Änderungen in der neuen Verordnung gehört die Hinzufügung von:
1. Ultrabreitbandgeräte als Gerätekategorie, die in Pakistan eine Typgenehmigung erfordert;
2. 62368 Sicherheitsstandards in der Liste der akzeptablen Prüfstandards.
Das Eleos-Team arbeitet mit der Regulierungsbehörde zusammen, um das voraussichtliche Veröffentlichungsdatum im Amtsblatt zu bestätigen und, was am wichtigsten ist, ob die neue Verordnung rückwirkend in Kraft tritt oder nur für neu importierte Geräte auf dem Markt gilt.
Der vollständige Text des neuen Verordnungsentwurfs kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.