Die omanische Regulierungsbehörde für Telekommunikation hat in ihrem Amtsblatt eine Änderung der Vorschriften für die Organisation und Akkreditierung von Kommunikationsgeräten veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen dieser Vorschriften sind:
1. Änderung der Gültigkeitsdauer des Typgenehmigungszertifikats auf vier (4) Jahre. Diese Gültigkeitsdauer gilt auch für TA-Zertifikate, die vor der Umsetzung dieser Entscheidung ausgestellt wurden. Die neue Gültigkeitsdauer beginnt mit dem Ausstellungsdatum des Zertifikats. Dieselbe Gültigkeitsdauer gilt für Erneuerungen. Erneuerungen müssen vor Ablauf des Zertifikats und nach Zahlung der entsprechenden Gebühren bei der Behörde beantragt werden, andernfalls wird das Zertifikat nicht mehr als gültig angesehen.
2. Es ist zwingend erforderlich, bei der Behörde einen Änderungsantrag für ein bereits ausgestelltes TA-Zertifikat einzureichen, wenn:
a. Der Standort der Fabrik hat sich geändert.
b. Der Markenname oder Modellname hat sich geändert, jedoch keine Änderungen in Bezug auf die Art des Geräts.
c. Dem Gerät wird eine neue Funktion hinzugefügt, die das ursprüngliche Erscheinungsbild und die Beschaffenheit des Geräts nicht beeinträchtigt.
3. Neue Richtlinien zur Gerätekennzeichnung mit neuen Etikettenanforderungen und neuem Design.
4. Änderung der TA-Gebühren für die Ausstellung von TA-Zertifikaten und TA-Verlängerungszertifikaten.
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