ANRT hat einen neuen Typgenehmigungsbeschluss veröffentlicht, der Änderungen an den Kennzeichnungsanforderungen für ANRT-zugelassene Geräte mit sich bringt. Ein neues Etikett wurde im oben genannten Dokument veröffentlicht.
Es gibt keine spezifischen Vorschriften bezüglich der Etikettengröße, Schriftart und Textgröße. Das Etikett muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft auf dem Gerät selbst angebracht sein. Wenn dies aufgrund der Gerätegröße nicht möglich ist, kann es auf der Begleitdokumentation, der Produktverpackung oder dem E-Label angebracht werden.
Bei allen zugelassenen oder autorisierten Geräten, deren Emissionsleistung mehr als 20 mW beträgt und die in einem Abstand von maximal 20 cm zum Benutzer verwendet werden sollen, müssen nun auch die Angaben zur spezifischen Absorptionsrate (SAR) angegeben werden. Diese müssen klar und lesbar auf dem Gerät, in der Begleitdokumentation (Benutzeranleitung, Benutzerhandbuch), auf der Verpackung oder dem E-Label aufgeführt sein. Diese Verpflichtung tritt ab dem 1. Mai 2025 in Kraft. Diese Anforderung betrifft viele Produkttypen, darunter Mobiltelefone, Tablets, Smartwatches, Mobilfunkrouter und -modems, Laptops und mehr.
Für eine Kopie der Verordnung wenden Sie sich bitte an Ihren Eleos-Ansprechpartner.