Die öffentliche Konsultation zu den überarbeiteten Änderungen der CU TR 037/2016 hat begonnen und wird bis zum 21. Januar 2022 stattfinden.
Der Zweck der Änderungen besteht darin, bestimmte Bestimmungen der Verordnung im Hinblick auf Folgendes klarzustellen und zu präzisieren:
- Erweiterung des Anwendungsbereichs um vier weitere gefährliche Stoffe;
- neue Bestimmungen zum Recycling;
- zusätzliche Kennzeichnungspflicht für die Anbringung des Abfallsammelsymbols;
- weitere wichtige Änderungen.
Änderungen an der EAEU TR 037/2016 treten 180 Tage nach der offiziellen Veröffentlichung der Entscheidung in Kraft.
Für weitere Einzelheiten zum Update zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen.
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