Südafrika (ICASA) hat die öffentliche Konsultation für Anhang B aktualisiert.

Südafrika - Südafrika (ICASA) hat die öffentliche Konsultation für Anhang B aktualisiert.
Gepostet von Admin In Südafrika - 26-JAN-22
Die Independent Communications Authority of South Africa (ICASA) hat die öffentliche Konsultation für Anhang B, Bekanntmachung 737 von 2021 aktualisiert

 Der Hauptzweck dieser öffentlichen Konsultation sind die geplanten Änderungen von Anhang B – Funkgeräte, die von Funkfrequenzspektrumlizenzen ausgenommen sind – der Funkfrequenzspektrumverordnung von 2015.

 Es behandelt Themen wie Sicherheitssysteme, Geräte mit geringer Reichweite, Hörgeräte, Breitband, maximale Strahlungsleistung, Feldstärke oder Empfindlichkeitsgrenzen sowie relevante Prüfnormen für nicht lizenzierte Frequenzbänder.

 Das Dokument erinnert auch daran, dass alle Funkgeräte unabhängig vom Status des nicht lizenzierten Spektrums von der Behörde typgenehmigt werden müssen.

 Es wurde am 24. Januar 2022 veröffentlicht.


 Bitte klicken Sie hier, wenn Sie die offizielle Mitteilung anzeigen möchten: Notice-of-intention-to-amend-Annexure-B-of-the-Radio-Frequency-Spectrum-Regulations.pdf

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