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Libanon

Libanon überträgt die Typgenehmigungsdienste vom Verkehrsministerium an die TRA

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19-DEC-25

Das Telekommunikationsministerium hat die Zuständigkeit für die Typgenehmigung von Telekommunikations- und Funkgeräten offiziell an die Telekommunikationsregulierungsbehörde (TRA) übertragen. Mit dieser Änderung ist die TRA die alleinige Behörde, die für die Bewertung, Genehmigung und Zertifizierung von Telekommunikations- und HF-Geräten vor deren Einfuhr und Verwendung im Libanon zuständig ist.
 Diese Übertragung soll Genehmigungsverfahren vereinfachen, administrative Überschneidungen reduzieren und die regulatorische Einheitlichkeit stärken. Durch die Zentralisierung der Typgenehmigung innerhalb der Telekommunikationsbehörde (TRA) bekräftigt der Libanon sein Engagement, sicherzustellen, dass Telekommunikationsgeräte den nationalen technischen Standards entsprechen, schädliche Störungen minimiert werden und die Netzwerkintegrität geschützt ist.

 Für Hersteller, Importeure und Händler werden alle neuen Anträge auf Typgenehmigung sowie damit verbundene Verlängerungen oder Änderungen nun direkt über die etablierten Verfahren und Plattformen der TRA abgewickelt.
 Für bestehende Genehmigungen, die im Rahmen des vorherigen MoT-Rahmenwerks erteilt wurden, gelten während der Übergangszeit die Richtlinien der TRA.

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