Gemäß der Bekanntmachung Nr. 28 von 2026, die am 30. September 2026 in Kraft tritt, müssen Zertifizierungsstellen, die innerhalb des Territoriums tätig sind, strenge Berichtsfristen im einheitlichen Geschäftsinformationssystem einhalten. Zertifizierungspläne müssen mindestens drei Tage vor der Umsetzung registriert werden, mit strikten Fristen für Planänderungen oder Stornierungen. Darüber hinaus müssen Details zu Audit-Aktivitäten, Personal und betroffenen Stellen innerhalb eines Tages nach Generierung der Ergebnisse hochgeladen werden, während Änderungen des Zertifikatsstatus wie Ausstellung, Aussetzung oder Widerruf sofort protokolliert werden müssen. Die Behörden haben es den Zertifizierungsstellen zudem untersagt, sich für die Validierung ausschließlich auf offizielle Regierungsportale zu verlassen, und verpflichten jede Stelle dazu, ein kostenloses Echtzeit-Verifizierungssystem auf ihrer eigenen Plattform zu hosten.
Als Ergänzung zu diesen Verwaltungsregeln haben die Marktaufsichtsbehörden das nationale Abfragesystem für Inspektions- und Prüfberichte aufgerüstet. Das System integriert Blockchain-Aufzeichnungen und die Generierung eindeutiger Hash-Algorithmen, um Dokumentenmanipulationen zu verhindern. Wenn Prüflabore originale elektronische Berichte über den dedizierten Desktop-Client hochladen, bindet die Plattform einen eindeutigen kryptografischen Hash an die Berichtsnummer, wodurch eine unveränderliche Audit-Spur erstellt wird. Um die Verantwortlichkeit weiter zu stärken, sind Benutzerkonten strikt an einzelne Institutionen mit obligatorischer E-Mail-Verifizierung gebunden, und öffentliche Abfragefelder zeigen nun neben Standard-Metadaten auch Details zum Antragsteller, autorisierte Unterzeichner und direkte Kontaktinformationen an.
Diese gemeinsamen Maßnahmen stellen eine signifikante Erhöhung der regulatorischen Durchsetzung dar und stimmen die administrative Aufsicht mit fortschrittlichen technischen Kontrollen ab. Hersteller und Zulassungsinhaber müssen sicherstellen, dass ihre Lieferkettenpartner und Prüfeinrichtungen diese aktualisierten Berichtsprotokolle vollständig einhalten, um Marktzugangsstörungen oder administrative Strafen zu vermeiden.
Für weitere Informationen darüber, wie sich diese aktualisierten Verifizierungsverfahren auf Ihre Marktzugangsstrategie auswirken könnten, wenden Sie sich bitte an das Team von Eleos Compliance.
Offizielle Quellen:
- Bekanntmachung Nr. 28 von 2026 der SAMR und der CNCA.
- SAMR-Hinweis zur Aufrüstung des Abfragesystems für Inspektions- und Prüfberichte
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